Waffenbesitzkarte (WBK) in Österreich beantragen

Voraussetzungen und die 4 Schritte des Ablaufs im Überblick

Die Waffenbesitzkarte (WBK) in Österreich ermöglicht es eine Schusswaffe der Kategorie B zu kaufen und besitzen. Um diese zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

In diesem Artikel erfährst du relevante Hintergrundinformationen und was du Schritt für Schritt tun muss, um deine Antrag für die Waffenbesitzkarte einbringen zu können.

1 Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) und wofür brauche ich sie?

Die Waffenbesitzkarte (WBK) benötigst du, um eine Schusswaffe zu kaufen und besitzen. (Jedoch berechtigt sie nicht zum Führen, also dem bei-sich-tragen.)
Außerdem ermöglicht sie dir selbstständig am Schießplatz zu schießen.

Die Waffenbesitzkarte ist auf 5 Jahre befristet. Danach kann sie unbefristet beantragt werden.

Um die WBK zu erlangen, gibt es einige Voraussetzungen.

Muster Waffenbesitzkarte

2 Die 4 Schritte zur WBK

Mit diesen 4 Schritten kannst du deine Waffenbesitzkarte in Österreich beantragen.

Überprüfe, ob du alle persönlichen Voraussetzungen erfüllst und bereite alle Dokumente vor.

Buche und absolviere einen Waffenführerschein-Kurs. Bei Edelweiss Adventure bieten wir in Sollenau regelmäßig den Waffenführerschein (Praxis und Theorie) an.

Wähle einen Gutachter aus der Liste aus und absolviere das psychologisches Gutachten.

WBK-Antrag bei der Wohnsitzbehörde stellen und alle erworbenen Nachweise und Dokumente einbringen.

Eintrag ins Schießbuch
Munition und Munitionsbox
Liste im Schießanlagentagebuch
Auto mit Edelweiss Aufdruck

3 Was brauche ich für den Antrag einer Waffenbesitzkarte im Detail?

  • Es gibt einige persönliche Voraussetzungen.

Außerdem musst du für zwei Dokumente persönlich aktiv werden:

  • den Waffenführerschein, als Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit der Schusswaffe

  • das psychologische Gutachten, als Nachweis für persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und psychologische Stabilität

Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte

3.1 Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter von 25 Jahren (Ausnahmen für Jäger:innen, Sportschütz:innen und Soldat:innen) *

  • Für männliche österreichische Staatsbürger: Tauglichkeitsnachweis bzw. Nachweis, dass Wehr- bzw. Zivildienst geleistet wurde (kann man auch über die ID Austria abrufen).

  • Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe, z.B. Schießsport oder Selbstverteidigung (dies musst du bei der Behörde angeben)

  • EWR Bürger:in

* Exkurs: Waffen der Kategorien A, B, C

Du kannst auch das Mindestalter von 21 Jahren für den Erwerb von Waffen lesen. Der Unterschied liegt in der Kategorie der Waffen.

In Österreich gibt es Kategorie A, B und C.

  • Kat A sind Verbotene Waffen und Kriegsmaterial.
  • Kat B sind Faustfeuerwaffen (z.B. Pistolen, Revolver), Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen (z.B. Gewehr)
  • Kat C Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf (sofern nicht Kat A oder B, z.B. Jagdbüchsen)

Nähere Infos dazu findest du direkt vom Bundesministerium für Inneres auf der Seite Kategorien für Schusswaffen.

Für die Waffenbesitzkarte ist die Kat B relevant. Hier gilt die Altersgrenze von 25 Jahren.
Für die Jäger:innen, die eine Kat C Waffe benötigen, gilt die Altersgrenze von 21 Jahren.

Weitere Ausnahmen bei den Altersgrenzen gibt es außerdem noch für Sportschütz:innen und Soldat:innen.

3.2 Waffenführerschein

Um den Waffenführerschein zu bekommen, machst du bei einem qualifizierten Schießausbilder einen Kurs, der als theoretischer und praktischer Nachweis zum sachgemäßen Umgang mit Waffen anerkannt ist.

Diese Kurse enthalten 2 Teile:

  • Einen Theorieteil mit einer Einführung in die rechtlichen und sachlichen Grundlagen und Pflichten rund um Waffenbesitz. Etwa Waffen- und Munitionskunde, Transport oder Verwahrung.

  • Im Praxisteil lernst du Sicherheitsregeln mit Waffen, den sicheren Umgang mit einer Pistole und grundlegende Schießtechniken.

Wir von Edelweiss bieten regelmäßig diesen Kurs als Nachweis an. Bei positiver Absolvierung schließt du diesen mit der Kursbestätigung (dem Waffenführerschein) gemäß § 5 Abs. (2) 2. WaffV ab.

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Mit Theorie, Praxis und Infos zu den nächsten Schritten.

3.3 Psychologisches Gutachten

Das klinisch-psychologische Gutachten prüft im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und psychologische Stabilität für den sicheren Umgang mit Schusswaffen. Insbesondere wird untersucht, ob der oder die Antragssteller:in dazu neigt sich unter psychischer Belastung mit Waffen leichtfertig oder unvorsichtig zu verhalten.

Das psychologische Gutachten kannst du nur bei einem zugelassenen Gutachter absolvieren.

Du musst direkt bei einem Psychologen einen Termin für das psychologische Gutachten ausmachen.

Das psychologische Gutachten für die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung kostet € 813,60. (Der Preis wurde gesetzlich auf diese Summe festgelegt.)

Hinweis: Für Jäger:innen (mit gültiger Jagdkarte) gibt es eine Ausnahmeregelung und das Gutachten ist nicht erforderlich.

3.4 Termin bei der zuständigen Waffenbehörde

Wer die zuständige Waffenbehörde ist, richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.

Zuständig ist:

  • Die Bezirkshauptmannschaft (BH)
  • In Wien ist es die Landespolizeidirektion (LPD) – der Antrag für die WBK muss jedoch in einem Polizeikommissariat gestellt werden.

Vereinbare am besten vorab einen Termin. Sonst wirst du erfahrungsgemäß oft nicht drangenommen.

Kontaktinformationen und die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung findest du hier bei der offiziellen Veröffentlichung „Waffenbesitzkarte – Antrag“ des Bundesministeriums für Inneres, im Abschnitt „zuständige Behörden“.

3.5 Checklisten – Das musst du für die WBK erfüllen und beim jeweiligen Schritt mitbringen

Mit dieser Checkliste bekommst du einen genauen Überblick was du für den Antrag deiner WBK brauchst: Welche Voraussetzungen es gibt, was du genau tun und welche Dokumente du wann mitbringen musst.

1 Persönliche Voraussetzungen erfüllen

  • Mindestalter: 25 Jahre (gemäß gesetzlicher Vorgaben)

  • Abweichend: 21 Jahre für Jäger, Sportschützen, Milizsoldaten

  • Für männliche österreichische Staatsbürger: Tauglichkeitsnachweis (Bestätigung der Stellungskommission) bzw. Nachweis, dass Wehr- bzw. Zivildienst geleistet wurde (Nachweis durch das Wehrdienstbuch, das zuständige Militärkommando/Ergänzungsabteilung bzw. Zivildienstkommission) (jeweils auch abrufbar über die ID Austria)

  • EWR Bürger:in

2 Waffenführerschein erwerben

  • Termin für Waffenführerschein-Kurs buchen (bei Edelweiss ist es der Kurs “Waffenführerschein (Praxis & Theorie)”)

  • Mindestalter wie bei persönlichen Voraussetzungen 25 Jahre (in Ausnahmen 21 Jahre für Jäger, Sportschützen und Soldaten)

  • Gültigen Lichtbildausweis mitbringen

3 Psychologischen Gutachten absolvieren

  • Termin bei zugelassenem Gutachter vereinbaren (Empfehlung für Wien und Niederösterreich: Dr. Christian Huber)

  • Gültigen Lichtbildausweis

  • Männliche österreichische Staatsbürger: Tauglichkeitsbescheid oder Unterlagen zum Wehr- bzw. Zivildienst mitbringen

  • Weitere Dokumente nach Vereinbarung mit dem oder der Psycholog:in mitbringen

4 Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ein Lichtbild
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Psychologisches Gutachten
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (Waffenführerschein)
  • Beim Termin die Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe angeben (z.B. Sportschütze, Selbstverteidigung)

Nach dem Prozess musst du den Bescheid der Behörde abwarten. Die Zustellung kann je nach Behörde und aktuellem Aufkommen unterschiedlich lange dauern.

3 Kosten einer Waffenbesitzkarte

  • Waffenführerschein: € 69,- (bei Edelweiss Adventure)

  • Psychologisches Gutachten: € 813,60
  • Behördengebühren für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: € 110,-
  • Ggf Kosten für das Passfoto

4 Gültigkeit der WBK von 5 Jahren

Waffenbesitzkarten, die nach dem 1. Juni 2025 erworben wurden, haben eine Befristung von 5 Jahren.

Nach 5 Jahren muss das psychologische Gutachten wiederholt werden, um die WBK zu verlängern.

Alle WBKs, die vor dem Stichdatum 1.6.2025 ausgestellt wurden, sind unbefristet. Dies ist eine Änderung, die sich aufgrund der Waffengesetznovelle ergeben hat.

5 Polizeiliche Kontrolle von Waffenbesitzer:innen

Alle 5 Jahre werden Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen überprüft. Polizeibeamt:innen kommen zur Überprüfung zum Hauptwohnsitz, wo die Waffe gemeldet ist.

Sie begutachten, ob die Waffe bzw. Waffen und Munition ordnungsgemäß gelagert werden.

Munitionsbox und Aktenschlichter
Laden einer Flinte
Pistolenmagazin laden
Darstellung von Kimme und Korn bei der Pistole

4 FAQ zur Waffenbesitzkarte (WBK)

Der Waffenführerschein ist der Nachweis für den sachgemäßen Umgang für die Waffe, den du für den Antrag einer Waffenbesitzkarte (WBK) brauchst. Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz einer Waffe der Kategorie B, aber nicht zum Tragen.

Ein Waffenpass regelt das Tragen und unterliegt anderen Voraussetzungen.

Waffenschein ist ein umgangssprachlicher Begriff. In Deutschland ist der Waffenschein ähnlich dem österreichischen Waffenpass.

Die Dauer hängt von Kurs‑, Termin‑ und Behördenverfügbarkeit ab. Planen Sie ausreichend Zeit vom Kurs bis zur Zustellung des Bescheids ein.

Nein, für das Tragen benötigt man einen Waffenpassen. Dessen Vergabe ist sehr restriktiv und wird nur genehmigt, wenn ein der Bedarf des Führens einer Waffe nachgewiesen werden kann.

Nein, dies ist mit dem neuen Waffengesetz seit November 2025 nicht mehr möglich. Der Waffenführerschein-Kurs muss bei einem qualifizierten Schießausbilder gemacht werden. Das psychologische Gutachten bei einem zugelassenen Gutachter oder Gutachterin absolviert werden.

Es gibt keine vorgegebene Reihenfolge. Wir empfehlen folgendes: Prüfe, ob du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst. Absolviere den Waffenführerschein und dann das psychologische Gutachten (der Kurs ist deutlich günstiger als das Gutachten). Zum Schluss musst du den Antrag bei der Wohnsitzbehörde einbringen.