Du möchtest schießen und eine Waffe?
Dafür brauchst du unter anderem ein waffenpsychologisches Gutachten für eine Waffenbesitzkarte (WBK).
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Auf dieser Website findest du noch alles was du rund um das waffenpsychologische Gutachten wissen musst:
- WBK-Gutachter in deiner Nähe finden
- Gutachter in deiner Nähe
- Was brauche ich, wenn ich eine Waffe besitzen und schießen will?
- Warum brauche ich ein waffenpsychologisches Gutachten, wenn ich eine Waffe will?
- Wie läuft das waffenpsychologische Gutachten ab?
- Kosten des waffenpsychologischen Gutachtens
- Ergebnis des Gutachtens
- Erneutes psychologisches Gutachten nach 5 Jahren
- Brauche ich zwingend ein psychologisches Gutachten oder WBK zum Schießen?
- FAQ – Häufig gestellte Fragen zum waffenpsychologischen Gutachten
- Unsere Erfahrungen mit dem waffenpsychologischen Gutachten
- Zugelassene Gutachter in deiner Nähe finden
Was brauche ich, wenn ich eine Waffe besitzen und schießen will?
Eine Waffe besitzen darf nur wer das notwendige waffenrechtliche Dokument erworben hat. Das ist in Österreich die Waffenbesitzkarte (WBK).
Damit bist du berechtigt Waffen der Kategorie B oder C zu kaufen und zu besitzen – und damit auch selbstständig auf dem Schießplatz zu schießen.
Früher konnte eine Kategorie C Waffe ab 18 Jahren erworben werden.
Bitte beachte, dass seit der Waffengesetzesänderung von April 2026 auch für Kat C eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder „WBK Light“ benötigt wird.
Warum brauche ich ein waffenpsychologisches Gutachten, wenn ich eine Waffe will?
Um die öffentlichen und individuellen Sicherheit zu stärken und Schusswaffenmissbrauch und Gewalt vorzubeugen ist das psychologische Gutachten vorgeschrieben.
Hier wird untersucht, ob jemand dazu neigt unter psychischer Belastung und Stress mit Waffen leichtfertig oder unvorsichtig umzugehen bzw. diese missbräuchlich verwendet.
In der Rechtsprechung wird dies im Waffengesetz wie folgt festgehalten:
Zusammengefasst muss also jeder, der eine Waffe besitzen und damit schießen möchte …
nachweisen.
Ob eine Person diese Kriterien erfüllt, wird im Zuge des psychologischen Gutachtens (waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung) von einem zugelassenen und speziell ausgebildeten Psychologen oder Psychologin festgestellt.
Wie läuft das waffenpsychologische Gutachten ab?
Zugelassene Gutachter finden
Bevor du das Gutachten machst, musst du einen zugelassenen Gutachter finden.
Nicht alle Psychologinnen haben die gesetzlich geforderten Zusatzausbildungen, um das waffenrechtliche Gutachten auszustellen. Hier gab es eine Änderung im Waffengesetz im Jahr 2026 und der Kreis der zugelassenen Gutachter wurde eingeschränkt.

Was wird beim waffenpsychologischen Gutachten überprüft? Bestandteile und Prüfgegenstände
Bei einem zugelassenen Gutachter muss die mehrstufige Verlässlichkeitsprüfung durchlaufen werden. Um die Waffenbesitzkarte (WBK) zu erhalten, muss die Begutachtung positiv absolviert werden.
Der Ablauf des waffenpsychologischen Gutachtens wurde mit der Änderung des Waffengesetzes im April 2026 verändert. Die „alten Hasen“ kennen von früher, ein Verfahren mit 2 Teilen: Ein psychologisches (4-Augen-)Gespräch und Fragebögen-Persönlichkeitstests am Computer. Sowohl Ablauf also auch Prozess haben sich verändert: Waffenführerschein und Gutachten an einem Tag, an einem Ort oder die PC-Tests in einem Raum mit mehreren WBK-Bewerbern sind nicht mehr wie früher zulässig.
Der Inhalt der Begutachtung ist in der Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) geregelt.
Das eigentliche Gutachten besteht nun aus:
- 1Vorgespräch
- 2Psychologische Tests und Fragebogen (Computertest)
- 3Explorationsgespräch mit detaillierter Abklärung von psychologischen Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten (insbesondere Psychopharmaka) etc.
Dabei werden mit vorgegebenen Testverfahren viele Eigenschaften des Antragstellers durchleuchtet.
Die Inhalte der Verlässlichkeitsprüfung, die in §3 Abs. 4 WaffV geregelt sind, umfassen grob heruntergebrochen:



Ist das Gutachten durch die Waffengesetz-Änderung schwieriger geworden?
Angesichts des erweiterten Testumfangs seit der Änderung des Waffengesetzes fragen sich viele WBK-Interessierte, ob die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung schwieriger geworden ist:
Nein, aber das waffenpsychologische Gutachten ist komplexer und umfassender, weil mehr Bereiche strukturiert in den Blick genommen werden.
Für psychisch stabile, verlässliche Personen ohne relevante Risikofaktoren bleibt ein positives Gutachten weiterhin gut erreichbar.
Kosten des waffenpsychologischen Gutachtens
* Der Preis des waffenpsychologischen Gutachtens von € 813,60 (inkl. Umsatzsteuer) ist gesetzlich festgelegt.
Ergebnis des Gutachtens
Das Ergebnis des Gutachtens wird dem Antragsteller entweder per Post zugeschickt oder sofort beim Termin mitgeteilt.
Dein positives Gutachten musst du dem Antrag für die Waffenbesitzkarte beilegen. (Der Gutachter übermittelt der Behörde keine Informationen.)
Bei einem negativen Gutachten wird die Behörde in Kenntnis gesetzt, die eine 6-monatige Sperrfrist verhängt. Erst danach könnte ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten absolviert, um eine WBK zu erlangen.
Während der Sperrfrist sollten der Behörde keine weiteren Gutachten vorgelegt werden. Tut man dies dreimal, darf 10 Jahre lang kein Antrag auf WBK bzw. Waffenpass mehr gestellt werden.
Seit der Waffengesetznovelle 2025/2026 ist der Informationsaustausch zwischen Behörden wieder möglich. Das heißt relevante Informationen, wie psychische Auffälligkeiten, können etwa zwischen der Stellungsbehörde oder der Sozialversicherung und dem Innenministerium, ausgetauscht werden.
Dies war auch bereits vor der DSGVO-Verschärfung 2018 üblich, als Verteidigungsministerium und Innenministerium Informationen aus der Stellung ausgetauscht haben.
Der Inhalt des Gutachtens, Einzelergebnisse der Tests sowie persönliche Gespräche mit dem Psychologen unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht veröffentlicht.
Beim Ergebnis des Gutachtens wird “positiv” oder “negativ” vermerkt (WaffV § 3a Abs 2). Auch die Behörde erhält keine näheren Informationen.
Erneutes psychologisches Gutachten nach 5 Jahren
Das erneute psychologische Gutachten wurde erst 2026 mit der Waffengesetzänderung eingeführt. Folgendes gilt für alle Waffenbesitzkarten, die ab dem 1. Juni 2025 eingereicht wurden. Davor waren alle WBKs unbefristet und kein erneutes Gutachten war notwendig.
Das psychologische Gutachten muss nach 5 Jahren wiederholt werden, damit die Waffenbesitzkarte (WBK) gültig bleibt.
Alle WBKs, die nach dem 1. Juni 2025 beantragt wurden, müssen also vor dem Ablauf von fünf Jahren das psychologische Gutachten wiederholen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Dabei ist auf 2 Dinge zu achten, nämlich dass das Gutachten:
- 1
bei Einreichung nicht älter als 6 Monate ist.
- 2
vor Ablauf der Frist (5 Jahre) eingereicht werden. Sonst droht, dass der Antrag als Neuantrag, anstatt als Verlängerung, gewertet wird. Das würde bedeuten, dass wiederum nach 5 Jahren ein weiteres Gutachten beizubringen wäre.

Brauche ich zwingend ein psychologisches Gutachten oder WBK zum Schießen?
Jein.
Für den Erwerb und Besitz einer Waffe ist zwingend eine Waffenbesitzkarte notwendig.
Auf Schießplätzen gilt das Schießstättenprivileg. Hier kann der Anlagenbetreiber entscheiden auch eine Person ohne waffenrechtliches Dokument schießen zu lassen. Du darfst bei uns, also bei Edelweiss Adventure, zum Beispiel Schießausbildung machen, mit einem Schießtrainer oder einer geeigneten Aufsichtsperson mit WBK schießen und dir Leihwaffen dafür ausborgen.
Für viele sportliche Disziplinen verlangen die Statuten jedoch, dass die Schützen mit ihren eigenen Waffen schießen. In solchen Fällen ist eine Waffenbesitzkarte notwendig.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum waffenpsychologischen Gutachten

Unsere Erfahrungen mit dem waffenpsychologischen Gutachten
Als Schießausbilder und Schießstättenbetreiber erleben wir täglich verantwortungsbewusste Waffenbesitzer und Personen, die sich ernsthaft und sorgfältig mit dem Thema Waffenbesitz auseinandersetzen.
Durch intensiven Kontakt mit Gutachtern kennen wir sowohl den früheren Ablauf als auch die Neuerungen des psychologischen Gutachtens.
Unserer Erfahrung nach war das bisherige Testverfahren sorgfältig und ausreichend. Die Änderungen des Waffengesetzes im April 2026 haben mehr Komplexität gebracht.
Eine ausführliche findest du in unserem Pressebereich. Unser Geschäftsführer Ing. Mag. Andreas Steindl hat diese im Vorfeld der Änderung verfasst und dem Innenministerium (BMI) als Vertreter privater Waffenbesitzer übermittelt.
Oben findest du den Link zur Stellungnahme zur Durchführungsverordnung, die detailliert Bezug zum psychologischen Gutachten nimmt. Die Stellungnahme wurde noch während der Begutachtungsphase des Gesetzes ans BMI übermittelt.
* Für die Inhalte dieser Website übernehmen wir keine Haftung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Dies ist auch keine Rechtsberatung. Wir informieren hier die Community der Waffenbesitzer oder Schießsportinteressieren.


