Du möchtest schießen und eine Waffe?

Dafür brauchst du unter anderem ein waffenpsychologisches Gutachten für eine Waffenbesitzkarte (WBK).

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Was brauche ich, wenn ich eine Waffe besitzen und schießen will?

Eine Waffe besitzen darf nur wer das notwendige waffenrechtliche Dokument erworben hat. Das ist in Österreich die Waffenbesitzkarte (WBK).

Damit bist du berechtigt Waffen der Kategorie B oder C zu kaufen und zu besitzen – und damit auch selbstständig auf dem Schießplatz zu schießen.

  • Du musst einige persönliche Voraussetzungen erfüllen (Alter, Staatsbürgerschaft, …)

  • Du brauchst einen Waffenführerschein. Ein Kurs, bei dem du grundlegende Kenntnisse der Waffenhandhabung gelernt hast.

  • Du bestehst das waffenpsychologische Gutachten.

Früher konnte eine Kategorie C Waffe ab 18 Jahren erworben werden.
Bitte beachte, dass seit der Waffengesetzesänderung von April 2026 auch für Kat C eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder „WBK Light“ benötigt wird.

Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Genaue Erklärungen mit Checkliste was du brauchst, um die Waffenbesitzkarten zu beantragen, findest du auf unserer Website.

Hier auf dieser Seite findest du Details zum psychologischen Gutachten.

Warum brauche ich ein waffenpsychologisches Gutachten, wenn ich eine Waffe will?

Um die öffentlichen und individuellen Sicherheit zu stärken und Schusswaffenmissbrauch und Gewalt vorzubeugen ist das psychologische Gutachten vorgeschrieben.

Hier wird untersucht, ob jemand dazu neigt unter psychischer Belastung und Stress mit Waffen leichtfertig oder unvorsichtig umzugehen bzw. diese missbräuchlich verwendet.

In der Rechtsprechung wird dies im Waffengesetz wie folgt festgehalten:

Hier wird die Verlässlichkeit wie folgt beschrieben:

§ 8. (1 ) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Außerdem muss laut § 41. (1 ) WaffG die Verlässlichkeit geprüft werden:

§ 41. (1 ) Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat die Behörde sich davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verlässlichkeit des Betroffenen aus einem der in § 8 genannten Gründe rechtfertigen. Ein Antragsteller, der nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist, hat das Ergebnis eines klinisch-psychologischen Gutachtens darüber beizubringen, ob er dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. […]

Zusammengefasst muss also jeder, der eine Waffe besitzen und damit schießen möchte …

  • persönliche Eignung
  • Verantwortungsbewusstsein und
  • psychologische Stabilität für den sicheren Umgang mit Schusswaffen

nachweisen.

Ob eine Person diese Kriterien erfüllt, wird im Zuge des psychologischen Gutachtens (waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung) von einem zugelassenen und speziell ausgebildeten Psychologen oder Psychologin festgestellt.

Wie läuft das waffenpsychologische Gutachten ab?

Zugelassene Gutachter finden

Bevor du das Gutachten machst, musst du einen zugelassenen Gutachter finden.

Nicht alle Psychologinnen haben die gesetzlich geforderten Zusatzausbildungen, um das waffenrechtliche Gutachten auszustellen. Hier gab es eine Änderung im Waffengesetz im Jahr 2026 und der Kreis der zugelassenen Gutachter wurde eingeschränkt.

  • In der Kartensuche des Gutachterverzeichnisses findest du zukünftig die Liste aktuell zugelassener Gutachter in deiner Nähe.

Waffenpsychologisches Gutachten - hier findest du Gutachter in deiner Nähe

Was wird beim waffenpsychologischen Gutachten überprüft? Bestandteile und Prüfgegenstände

Bei einem zugelassenen Gutachter muss die mehrstufige Verlässlichkeitsprüfung durchlaufen werden. Um die Waffenbesitzkarte (WBK) zu erhalten, muss die Begutachtung positiv absolviert werden.

Der Ablauf des waffenpsychologischen Gutachtens wurde mit der Änderung des Waffengesetzes im April 2026 verändert. Die „alten Hasen“ kennen von früher, ein Verfahren mit 2 Teilen: Ein psychologisches (4-Augen-)Gespräch und Fragebögen-Persönlichkeitstests am Computer. Sowohl Ablauf also auch Prozess haben sich verändert: Waffenführerschein und Gutachten an einem Tag, an einem Ort oder die PC-Tests in einem Raum mit mehreren WBK-Bewerbern sind nicht mehr wie früher zulässig.

Der Inhalt der Begutachtung ist in der Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) geregelt.

Das eigentliche Gutachten besteht nun aus:

  • 1
    Vorgespräch
  • 2
    Psychologische Tests und Fragebogen (Computertest)
  • 3
    Explorationsgespräch mit detaillierter Abklärung von psychologischen Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten (insbesondere Psychopharmaka) etc.

Dabei werden mit vorgegebenen Testverfahren viele Eigenschaften des Antragstellers durchleuchtet.

Die Inhalte der Verlässlichkeitsprüfung, die in §3 Abs. 4 WaffV geregelt sind, umfassen grob heruntergebrochen:

  • Intelligenz

  • Emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit
  • Selbstregulation, Impulskontrolle und Risikoverhalten
  • Selbstreflexion, Kompetenz- und Kontrollüberzeugung
  • Verantwortungsbewusstsein, Moral
  • Soziales vs. unsoziales Verhalten (Aggressivitäts-, Extremismus- und Radikalisierungstendenzen)
  • Psychopathologie (inklusive Selbst- und Fremdgefährdung)
  • Wichtig: Diese Inhalte waren schon immer Teil der Verlässlichkeitsprüfung. Du brauchst dich für den Gutachten-Termin oder auf Fragen nicht vorbereiten.

Waffenpsychologisches-Gutachten_Symbolfoto-Praxisraeume-Gutachter_Sessel und Couch
Waffenpsychologisches-Gutachten_Symbolfoto-Computertest_Mann am Laptop
Waffenpsychologisches-Gutachten_Symbolfoto-emotionale-Stabilitaet-Ausgeglichenheit-Verlaesslichkeit - übereinander gestapelte Steinchen im Wald

Ist das Gutachten durch die Waffengesetz-Änderung schwieriger geworden?

Angesichts des erweiterten Testumfangs seit der Änderung des Waffengesetzes fragen sich viele WBK-Interessierte, ob die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung schwieriger geworden ist:

Nein, aber das waffenpsychologische Gutachten ist komplexer und umfassender, weil mehr Bereiche strukturiert in den Blick genommen werden.

Für psychisch stabile, verlässliche Personen ohne relevante Risikofaktoren bleibt ein positives Gutachten weiterhin gut erreichbar.

Kosten des waffenpsychologischen Gutachtens

  • Dauer des waffenpsychologischen Gutachtens: 2-4 Stunden

  • Kosten: € 813,60 *

  • Ort: persönlich beim Gutachter vor Ort

  • Mitzubringen: Lichtbildausweis, bei männlichen österreichischen Staatsbürgern auch oder Unterlagen zum Wehr- bzw. Zivildienst

* Der Preis des waffenpsychologischen Gutachtens von € 813,60 (inkl. Umsatzsteuer) ist gesetzlich festgelegt.

Ergebnis des Gutachtens

Das Ergebnis des Gutachtens wird dem Antragsteller entweder per Post zugeschickt oder sofort beim Termin mitgeteilt.

Erneutes psychologisches Gutachten nach 5 Jahren

Das erneute psychologische Gutachten wurde erst 2026 mit der Waffengesetzänderung eingeführt. Folgendes gilt für alle Waffenbesitzkarten, die ab dem 1. Juni 2025 eingereicht wurden. Davor waren alle WBKs unbefristet und kein erneutes Gutachten war notwendig.

Das psychologische Gutachten muss nach 5 Jahren wiederholt werden, damit die Waffenbesitzkarte (WBK) gültig bleibt.

Alle WBKs, die nach dem 1. Juni 2025 beantragt wurden, müssen also vor dem Ablauf von fünf Jahren das psychologische Gutachten wiederholen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Dabei ist auf 2 Dinge zu achten, nämlich dass das Gutachten:

  • 1

    bei Einreichung nicht älter als 6 Monate ist.

  • 2

    vor Ablauf der Frist (5 Jahre) eingereicht werden. Sonst droht, dass der Antrag als Neuantrag, anstatt als Verlängerung, gewertet wird. Das würde bedeuten, dass wiederum nach 5 Jahren ein weiteres Gutachten beizubringen wäre.

Zeitliche Visualisierung Gültigkeit WBK nach WaffG Novellierung 2025/2026

Brauche ich zwingend ein psychologisches Gutachten oder WBK zum Schießen?

Jein.

Für den Erwerb und Besitz einer Waffe ist zwingend eine Waffenbesitzkarte notwendig.

Auf Schießplätzen gilt das Schießstättenprivileg. Hier kann der Anlagenbetreiber entscheiden auch eine Person ohne waffenrechtliches Dokument schießen zu lassen. Du darfst bei uns, also bei Edelweiss Adventure, zum Beispiel Schießausbildung machen, mit einem Schießtrainer oder einer geeigneten Aufsichtsperson mit WBK schießen und dir Leihwaffen dafür ausborgen.

Für viele sportliche Disziplinen verlangen die Statuten jedoch, dass die Schützen mit ihren eigenen Waffen schießen. In solchen Fällen ist eine Waffenbesitzkarte notwendig.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum waffenpsychologischen Gutachten

Klemmbrett mit Dokumenten (Symbolfoto für Gutachten-Unterlagen)

Alle Menschen in Österreich, die eine Waffenbesitzkarte (WBK) anstreben, um eine Waffe zu erwerben und zu besitzen. Etwa zur Heimverteidigung, aber auch zum Sportschießen empfiehlt es sich eine WBK zu machen. Denn nur so ist Training überall erlaubt.

Nein. Der Psychologe leitet dich durch den Prozess und begutachtet in mehreren Tests Verlässlichkeit, Stabilität und Eignung für den Waffenbesitz. Auch in Hinblick auf Nervosität brauchst du dich nicht vorbeireiten: Eine gewisse Anspannung ist normal. Durchlaufe die Testung ehrlich und ruhig.

Die Testverfahren sind individuell und es wird über mehrere Verfahren unter anderem psychische Stabilität und Verhalten unter Anspannung begutachtet.

Das waffenpsychologische Gutachten ist 6 Monate gültig. In dieser Frist muss somit der Antrag gestellt werden.
Oft wird von 5 Jahren gesprochen. Dies bezieht sich jedoch auf die Gültigkeit der Waffenbesitzkarte (WBK). Vor Ablauf dieser 5 Jahre muss erneut ein psychologisches Gutachten gemacht und bei der Behörde nachgereicht werden, damit die WBK ihre Gültigkeit behält.

Aus unserer Erfahrung ist es unterschiedlich, wie schnell du einen Termin erhältst. Wir empfehlen also, sich immer rechtzeitig um einen Termin zu kümmern. In der Gutachterübersicht oben kannst du jedoch mit wenigen Klicks einen WBK-Gutachter in deiner Region finden und direkt einen Termin vereinbaren.

Ein Gutachten kann nur persönlich und allein vor Ort absolviert werden.

Unsere Erfahrungen mit dem waffenpsychologischen Gutachten

Als Schießausbilder und Schießstättenbetreiber erleben wir täglich verantwortungsbewusste Waffenbesitzer und Personen, die sich ernsthaft und sorgfältig mit dem Thema Waffenbesitz auseinandersetzen.

Durch intensiven Kontakt mit Gutachtern kennen wir sowohl den früheren Ablauf als auch die Neuerungen des psychologischen Gutachtens.

Unserer Erfahrung nach war das bisherige Testverfahren sorgfältig und ausreichend. Die Änderungen des Waffengesetzes im April 2026 haben mehr Komplexität gebracht.

Eine ausführliche findest du in unserem Pressebereich. Unser Geschäftsführer Ing. Mag. Andreas Steindl hat diese im Vorfeld der Änderung verfasst und dem Innenministerium (BMI) als Vertreter privater Waffenbesitzer übermittelt.

Symbolbild inkl. Vorschau zur Edelweiss Stellungnahme zur Waffengesetz Druchführungsverordnung

Oben findest du den Link zur Stellungnahme zur Durchführungsverordnung, die detailliert Bezug zum psychologischen Gutachten nimmt. Die Stellungnahme wurde noch während der Begutachtungsphase des Gesetzes ans BMI übermittelt.

Zugelassene Gutachter in deiner Nähe finden

Du weißt jetzt, wie das waffenpsychologische Gutachten abläuft und worauf du achten solltest.

Wenn du einen Termin vereinbaren möchtest, findest du in unserer Gutachterübersicht zugelassene Psychologen in deiner Nähe.

* Für die Inhalte dieser Website übernehmen wir keine Haftung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Dies ist auch keine Rechtsberatung. Wir informieren hier die Community der Waffenbesitzer oder Schießsportinteressieren.