Waffenführerschein (psychologisches Gutachten)

Mit dem neuen Waffengesetz ab dem 28. April 2026 dürfen wir keine Termine mehr anbieten. Hier erfährst du, was du jetzt tun musst.

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Das psychologische Gutachten, als Teil der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung, hat sich mit in Kraft treten des neuen Waffengesetzes am 28. April 2026, deutlich verändert.

Unter anderem sind Kombi-Angebote, wo Waffenführerschein und psychologisches Gutachten am selben Tag am Schießplatz abgehalten werden konnten, seither gesetzlich nicht mehr möglich. Falls du noch auf diese alte Seite stößt, denn früher haben wir bei Edelweiss genau das angeboten, möchten wir dich auf unsere Informationsseiten hinweisen:

  • Waffenbesitzkarte (WBK) in Österreich: Diese brauchst du um eine Waffe erwerben und besitzen zu dürfen. Dazu musst du neben persönlichen Voraussetzungen 2 wesentliche Dokumente erlangen:
  • Waffenführerschein, als Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen.
  • Psychologische Gutachten, das die persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und psychologische Stabilität für den sicheren Umgang mit Schusswaffen prüft.

 

Änderungen beim psychologischen Gutachten durch das neue Waffengesetz

Das neue Waffengesetz bringt vielfältige Neuerungen und Verschärfungen. Mehr Infos findest du in unserem Artikel dazu.

Für das psychologische Gutachten ergeben sich folgende Änderungen.

Kombipakete aus Waffenführerschein und psychologischem Gutachten dürfen schon seit dem ersten Teil der Novellierung mit 1. November 2025 nicht mehr angeboten werden.
Ab dem 28. April 2026 gibt es weitere Neuerungen:

  • Das klinisch-psychologische Gutachten muss direkt beim Gutachter durchgeführt werden.
    Es kann nicht mehr wie bisher bei externen Anbietern abgehalten werden. Daher können auch wir keine weiteren Termine mehr anbieten.
  • Die psychologische Begutachtung war auch bisher ein mehrstufiger Prozess. Mit dem neuen Waffenrecht gibt es Einzeltests, nämlich Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie eine Explorationsgespräch.

Voraussetzungen

Empfohlene Vorkurse

Erfahrungen unserer Kunden

Kundenbewertungen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das psychologische Gutachten für die WBK unbedingt machen?
Ja. Für den Erstantrag einer Waffenbesitzkarte (WBK) verlangt das österreichische Waffenrecht ein klinisch-psychologisches Gutachten. Damit wird überprüft, ob du die persönliche und psychologische Eignung für den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen erfüllst.
Wie hängen Waffenführerschein und psychologisches Gutachten zusammen?
Beide brauchst du für den Antrag zur Waffenbesitzkarte (WBK). Davon abgesehen hängen sie nicht zusammen.

Empfohlene Anschlusskurse

Basierend auf den Inhalten von Waffenführerschein (psychologisches Gutachten) empfehlen unsere Schießtrainer diese weiterführenden Trainings, um Deine Fähigkeiten gezielt zu vertiefen.