Waffenführerschein (psychologisches Gutachten)

Infos zum psychologischen Gutachten für die Waffenbesitzkarte (WBK). Mit dem neuen Waffengesetz und der Waffenverordnung ab dem 28. April 2026 dürfen wir keine Termine mehr anbieten. Auf dieser Seite erfährst du, was du jetzt tun musst.

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Waffenführerschein (psychologisches Gutachten)

Infos zum psychologischen Gutachten für die Waffenbesitzkarte (WBK). Mit dem neuen Waffengesetz und der Waffenverordnung ab dem 28. April 2026 dürfen wir keine Termine mehr anbieten. Auf dieser Seite erfährst du, was du jetzt tun musst.

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Um eine Waffenbesitzkarte (WBK) in Österreich beantragen zu können, benötigst du als Teil der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung ein klinisch-psychologisches Gutachten. Es prüft persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und psychologische Stabilität für den sicheren Umgang mit Schusswaffen.

Ab dem 28. April 2026 ist das neue Waffengesetz in Kraft. Damit auch der neue Begutachtungsprozess.

 

Neuerungen beim Antragverfahren für die WBK

Details zu Voraussetzungen und Ablauf, wie du eine WBK beantragst findest du auf unserer Info-Seite “Waffenbesitzkarte (WBK) in Österreich beantragen“.

Hier ein kurzer Überblick für den Antrag der Waffenbesitzkarte. Du musst alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen unter anderem 2 wesentliche Dokumente erwerben:

  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen. Den sogenannten „Waffenführerschein
  • Psychologisches Gutachten

In der Zeit zwischen den zwei Gesetzesnovellen (Nov 2025 bis Ende April 2026) musstest du zuerst den Waffenführerschein und dann das Gutachten machen. Die Reihenfolge spielt jetzt keine Rolle mehr.

Den Waffenführerschein kannst du bei qualifizierten Schießausbildern machen. Edelweiss bieten regelmäßig Termine zum „Waffenführerschein (Praxis & Theorie)“ an.

Das psychologische Gutachten kannst du ab dem 28. April 2026 nur mehr bei einem zugelassenen Gutachter absolvieren. Du musst direkt beim Psychologen einen Termin vereinbaren.

Änderungen beim psychologischen Gutachten durch das neue Waffengesetz

Das neue Waffengesetz bringt vielfältige Neuerungen und Verschärfungen. Mehr Infos findest du in unserem Artikel dazu.

Für das psychologische Gutachten ergeben sich folgende Änderungen.

Kombipakete aus Waffenführerschein und psychologischem Gutachten dürfen schon seit dem ersten Teil der Novellierung mit 1. November 2025 nicht mehr angeboten werden.
Ab dem 28. April 2026 gibt es weitere Neuerungen:

  • Das klinisch-psychologische Gutachten muss direkt beim Gutachter durchgeführt werden.
    Es kann nicht mehr wie bisher bei externen Anbietern abgehalten werden. Daher können auch wir keine weiteren Termine mehr anbieten.
  • Die psychologische Begutachtung war auch bisher ein mehrstufiger Prozess. Mit dem neuen Waffenrecht gibt es Einzeltests, nämlich Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie eine Explorationsgespräch.

 

Weiterführende Links für den Antrag der WBK und zum psychologischen Gutachten

Voraussetzungen

Empfohlene Vorkurse

Erfahrungen unserer Kunden

Kundenbewertungen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das psychologische Gutachten für die WBK unbedingt machen?
Ja. Für den Erstantrag einer Waffenbesitzkarte (WBK) verlangt das österreichische Waffenrecht ein klinisch-psychologisches Gutachten. Damit wird überprüft, ob du die persönliche und psychologische Eignung für den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen erfüllst.
Wie hängen Waffenführerschein und psychologisches Gutachten zusammen?
Beide brauchst du für den Antrag zur Waffenbesitzkarte (WBK). Davon abgesehen hängen sie nicht zusammen.

Empfohlene Anschlusskurse

Basierend auf den Inhalten von Waffenführerschein (psychologisches Gutachten) empfehlen unsere Schießtrainer diese weiterführenden Trainings, um Deine Fähigkeiten gezielt zu vertiefen.