Neues Waffengesetz in Österreich. Änderungen im April 2026
Mit 28. April 2026 tritt das neue Waffengesetz in Österreich in Kraft. Doch was sind die wichtigsten Änderungen durch die zweite Waffengesetznovelle?
Informationen zu Neuerungen sowie die Einordnung von Edelweiss als Schießausbilder und vernetztes Mitglied in der Community erhältst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Änderungen durch das neue Waffengesetz in Österreich
Auch die Auswirkungen dieser Waffenrechtsnovelle sind weitreichend und betreffen unterschiedliche Bereiche*, etwa:
- 1
Eingeschränkter Erwerb von Munition
- 2
Anhebung von Altersgrenzen auf 25 bzw. 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und Soldaten)
- 3
Deutlich verschärfte waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (psychologisches Gutachten)
- 4
Eingeschränkte Gültigkeit der Waffenbesitzkarte (WBK) für 5 Jahre bei Erstausstellung
- 5
Verlängerte Wartefristen beim Ersterwerb von Waffen (4 Wochen je Kategorie)
- 6
Wartefristen und Bürokratie bei Überlassung und Verkauf von Waffen
- 7
Restriktiverer Zugang zu Kategorie C Waffen
- 8
Ausweitung der „wesentlichen Teile“ von Waffen (inkl. Rückerfassungspflicht)
- 9
Einschränkung des Europäischen Feuerwaffenpass
- 10
Erweiterte Kontrollbefugnisse und verschärfte Strafbestimmungen
Dazu gelten unterschiedliche Übergangsfristen.
Details zu allen Änderungen findest du unten in den Quellen.
Es ergeben sich also Änderungen, die sowohl langjährige Waffenbesitzer betreffen als auch jene, die sich für den Schießsport und Waffenbesitz interessieren.
Einordnung des neuen Waffenrechts aus Sicht der Edelweiss Adventure
Der Waffenbesitz war in Österreich bereits bisher ausreichend streng geregelt.
Es gab ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Schutz vor Waffenbesitz durch ungeeigneten Personen und der Möglichkeit Schießsport auszuüben.
Diese Balance ist durch das neue Waffengesetz in Österreich verändert worden.
Erhöhte Sicherheit wird als Beweggrund für deutliche bürokratische und finanzielle Hürden für Neueinstieg in den Schießsport und legalen Waffenbesitz genannt.
Unklar bleibt, inwiefern die beschlossenen Gesetzesänderungen diesem Ziel zuträglich sind.
Besonders auffällig ist auch das Spannungsfeld der gegenwärtigen politischen Ausrichtung.
Einerseits soll die Wehrfähigkeit Österreichs gestärkt werden. Das Bundesheer gewinnt an Bedeutung. Und auch der Grundwehrdienst soll durch bessere Ausbildung, auch im Umgang mit Waffen, aufgewertet werden.
Gleichzeitig zeigt das Waffengesetz ein generelles Misstrauen gegenüber der Bevölkerung. Vielfältige Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes. Und die Anhebung von Altersgrenzen weit über das Alter von Grundwehrdienern.
Dieselben Menschen, die im Dienst der Republik Waffen tragen, etwa Bundesheer- oder Polizeiangehörige, dürfen im privaten Bereich unter 25 Jahren keine Waffe besitzen und müssen sich bei späterem Ansuchen Intelligenz- und Demenztests unterziehen. Privates Training wird also de facto eingeschränkt.
Hier sehen wir einen klaren politischen Widerspruch:
Als Schießausbilder erleben wir täglich verantwortungsbewusste Waffenbesitzer. Unbescholtene Bürger aus allen Schichten der Gesellschaft.
Sie alle unter Generalverdacht zu stellen, ist unserer Meinung nach ein falsches Signal an die Bevölkerung und insbesondere die jungen Generationen.
Edelweiss Stellungnahmen zum neuen Waffengesetz
Als Edelweiss Adventure GmbH vertreten wir mehr als 12.000 Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer und stehen in engem Kontakt mit jenen, die von der Novellierung betroffen sind.
In Stellvertretung haben wir bereits vor in Kraft treten des neuen Waffengesetzes zwei Stellungnahmen in den politischen Diskurs eingebracht.
Darin geht es darum, praktische Auswirkungen aufzuzeigen.
Mit der beim Parlament eingebrachten Stellungnahme zum Waffengesetz konnten wir innerhalb weniger Tage 1.180 Unterstützungserklärungen erreichen.
Die vollständigen Stellungnahmen mit Details findest du hier:
Alle offiziellen Veröffentlichungen von und über Edelweiss Adventure kannst du übrigens immer in unserem Pressecorner zum Download finden.
Persönliche Stellungnahme ans Innenministerium
Das Recht der aktiven politischen Teilhabe, haben jedoch alle Bürgerinnen und Bürger.
Wenn du mit der Novellierung des Waffenrechts nicht einverstanden bist, nutze auch du dein Recht auf Stellungnahme und sende eine Nachricht an das Bundesministerium für Inneres (BMI).
Wir stellen dir eine kurze Vorlage zur Verfügung:
An die Abteilung III/A/6 (Sicherheitsverwaltung)
E-Mail-Adresse: BMI-III-A-6@bmi.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren der Sicherheitsverwaltung,
hiermit möchte ich meine persönliche Stellungnahme zur Waffengesetznovelle einbringen.
Sicherheit ist ein hohes gut und dieses Ziel muss das Waffenrecht widerspiegeln. Waffenbesitz sollte daher konsequent und transparent geregelt sein, um Schutz vor Waffenmissbrauch bei ungeeigneten Personen zu gewährleisten.
Gleichzeitig muss das Gesetz unbescholtenen, gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern verfassungsrechtliche Rechte ermöglichen. Etwa die Möglichkeit das Sportschießen auszuüben und dazu auch Waffen zu besitzen.
Diese Ziele hat das bisherige Recht (vor der Novellierung) im ausgeglichenen Verhältnis ermöglicht. Die Anpassungen jedoch kippen diese Balance und strahlen einen Generalverdacht gegenüber mir, meinem Bekanntenkreis und der Bevölkerung aus.
Mit dieser Stellungnahme spreche ich mich dafür aus, den öffentlichen Diskurs sachlich zu führen.
Beste Grüße,
[Dein Name]
Reaktion von Edelweiss auf die Änderungen des Waffengesetzes
Das Waffengesetz macht einiges komplexer.
Wir passen daher Prozesse an die neuen Rahmenbedingungen an, um die neue Anforderungen für unsere Community so einfach wie möglich zu gestalten.
Quellen
Zum Abschluss möchten wir dir hier noch die Quellen des Artikels für weiterführende Informationen zur Verfügung stellen.
* Für die Inhalte übernehmen wir keine Haftung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Dies ist auch keine Rechtsberatung. Wir informieren hier die Community der Waffenbesitzer oder Schießsportinteressieren.
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Written by : Andreas Steindl
2 Kommentare
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Hallo,
Hatte heute Besuch der Executive zur Waffenüberprüfung. Da wurde festgestellt, dass ich seit Sommer 2023 wegen Krankheit keine Waffenübung mehr durchgeführt habe. Ich sollte binnen 5 Wochen, Waffen und Besitzkarte bei der Behörde abgeben.
Da beginnt für mich die Unfairness. Abgesehen, dass die Waffen sauteuer waren sehe ich nicht ein mein Sicherheitsbedürfnis deshalb aufzugeben. Derzeit sind Ausgänge für mich nur mit Sauerstoffflasche im Rucksack möglich. Welche Sportschiessstätte erlaubt den Zugang um den Vorschriften gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schwarzinger
Hallo Peter,
Grundsätzlich ist die “Waffenübung” der Waffenführerschein gem. §5.2. WaffVO. Das heißt wir führen im Rahmen des Waffenführerscheins die Schulung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen durch und bestätigen diese Schulung entsprechend. Körperliche Einschränkungen sind dabei aus unserer Sicht nur dann von Belang, wenn diese genau diesen sicheren Umgang nicht ermöglichen. Beispiele wären zum Beispiel Arthrosen in den Händen, extreme Fehlsichtigkeit oder Blindheit oder eine offensichtliche Einschränkung, die oft mit fortgeschrittenem Alter einhergeht und keine Handhabung ohne Hilfe zulässt. Dann lehnen wir ab. Wichtig für die positive Beurteilung ist die körperliche und geistige Konstitution die Übungen und den Prüfungsablauf im scharfen Schuss selbstständig und ohne Hilfe durchführen zu können. Gerne stellen wir im Rahmen eines Einzeltrainings oder dem Waffenführerschein Auffrischung fest, ob du aus unserer Sicht geeignet bist und ob objektiv deinem Sicherheitsbedürfnis mit einer Schusswaffe begegnet werden kann, oder ob wir Alternativen vorschlagen können, die für den Selbstschutz vielleicht praktikabler sind.